Newsletter 3. November 2025

Karin: „Es war Sucht, sagt der Verstand“

Das Thema „Suchtverlagerung“ taucht innerhalb der OAMN Community regelmäßig auf. Oft dann, wenn Menschen aufhören zu trinken und das durch andere ungesunde Gewohnheiten kompensieren. Aber nicht immer.

In meinem aktuellen YouTube-Video erzählt Karin, wie diese Suchtverlagerung bei ihr aussah. Denn ironischerweise interessierte der Alkohol sie lange gar nicht. Ihr eigentliches Problem war Cannabis. Als Karin es endlich geschafft hatte, diese Sucht zu besiegen, rutschte sie in die nächste. Die sich zunächst gut tarnte als das gelegentliche Glas Rotwein bei Kunstausstellungen und anderen kulturellen Veranstaltungen, sich aber nach und nach zur Gewohnheit und schließlich zur Abhängigkeit entwickelte.

Heute lebt Karin nüchtern und hat eine andere, deutlich gesündere Gewohnheit wieder für sich entdeckt: Schreiben. Nach unserem Dreh an Pfingsten für die aktuelle Staffel „Gesichter hinter der Sucht“ hat sie ihre Begeisterung darüber in einem Gedicht zum Ausdruck gebracht, das ich mit Dir teilen darf:


Karin

Beseelt und voll Zufriedenheit
Macht sich Stille in mir breit.
Bewegend war heut’ dieser Tag,
Den ich niemals vergessen mag.
Den ich hüte, wie ‘nen Schatz,
Den ich bewahr‘ am rechten Platz.

So wertvoll waren die Gespräche
Über diese eine „Schwäche”,
Die ich „Makel“ hab genannt,
Die als solche ich verkannt –
Denn:

Es war Sucht,
Sagt der Verstand.

Hinter uns liegt diese Zeit
Für Neues sind wir längst bereit.
Gemeinschaft unter Gleichgesinnten
Fanden wir heut‘ hier an Pfingsten.
An Nathalie das Dankeswort,
Dein Channel ist ein Wohlfühlort!


Das GhdS-Video mit Karin kannst Du Dir hier ansehen.

Und wenn Dich Themen wie Suchtverlagerung, Suchtgedächtnis oder Cravings interessieren: Vielleicht sind die OAMN Liveklassen etwas für Dich. Das sind Liveworkshops, in denen Expert:innen wie Psychotherapeuten oder Suchtberaterinnen solche Themen regelmäßig behandeln. Mit dem OAMN Abo hast Du die Möglichkeit, auch ohne Programmbuchung daran teilzunehmen – und Du erhältst Zugang zur OAMN Mediathek, in der Du dir vergangene Aufzeichnungen noch zwei Jahre lang ansehen kannst.